Sicherheitsregeln und Haftungsausschlußerklärung SEG2GO

Segway-Tour // Selbstfahrer // Miete // Parcours // Training

Stand 04/2020

Gemäß MobHV vom 16.07.2009 dürfen Segways innerhalb geschlossener Ortschaften nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch die Straße befahren werden. Das Befahren ausgewiesener Grünflächen ist nicht gestattet. Der Mieter übernimmt sämtliche Verkehrssicherungspflichten in Hinblick auf das Mietobjekt. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nicht entgegen vorgenannten Bestimmungen zu nutzen.

Die Fahrt auf dem Segway sowie die Teilnahme an einem Parcours oder einer Tour ist nur demjenigen gestattet, der die vorliegenden Sicherheitsregeln und die Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterzeichnet hat.

Teilnahmevoraussetzungen / Sicherheitshinweise / Sicherheitsregeln

Das Mindestgewicht der Fahrers muß bauartbedingt 45kg betragen, das maximale Gewicht darf 115kg nicht übersteigen. Die Altersbegrenzung des Teilnehmers liegt zwischen 14 und 65 Jahren. Mit Unterzeichnung des Mietvertrags werden diese Angaben für den jeweiligen Fahrer bestätigt. Eventuelle Schäden am Mietobjekt oder Schäden Dritter gehen bei Falschangaben zu 100% zu Lasten des Mieters, der Versicherungsschutz erlischt in diesem Fall.

Sie müssen an der Sicherheitseinweisung teilgenommen haben. Lassen Sie sich umfassend in die Handhabung des Segways einweisen: Sicheres Auf- und Absteigen, Beschleunigung und Bremsen, Steuerung links/rechts. Warnsignale des Segways (rot blinkende Lichter und eine Vibration der Plattform signalisieren die Fahrt sofort zu beenden und das Fahrzeug sicher zu verlassen). Ein Ignorieren dieser Warnhinweise kann zu einer Selbstabschaltung des Fahrzeugs führen.

Sollten Sie sich nach der Einweisung entscheiden, an der Tour nicht teilnehmen zu wollen, erhalten Sie den bezahlten Tourpreis -20€ erstattet. Der Guide hat das Recht, nach der Einweisung und vor Tourstart zu entscheiden, ob ein Teilnehmer aus Sicherheitsgründen nicht an der Tour teilnehmen kann. In diesem Fall erhält der Kunde den bezahlten Tourpreis -20€ erstattet. Darüber hinaus bestehen keinerlei weitere Ansprüche auf Schadensersatzleistungen.

Es wird dringend empfohlen einen Helm zu tragen, kostenlose Leihhelme stehen zur Verfügung. Eine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht besteht nicht.

Während der Fahrt niemals absteigen und stets beide Füße auf der Segway-Plattform belassen. Die Drucksensoren auf beiden Standflächen müssen permanent belastet werden, da es ansonsten zu Fehlsteuerungen oder zu einer Abschaltung kommen kann.

Dem Segway-Fahrer ist es nicht erlaubt, während der Fahrt Fotos zu machen oder zu filmen. Immer beide Hände am Lenker belassen, niemals freihändig fahren. Beim Abbiegen sind Handzeichen zu geben (wie beim Fahrrad). Bei der Probefahrt und im Parcours nur Schritttempo fahren.

Mindestens 3m Abstand zum nächsten Fahrer einhalten. Seitlich stets einen Mindestabstand von 1m einhalten. Vorsicht: Der Segway ist mit ca. 70cm Breite deutlich breiter als ein Fahrrad und benötigt mehr Platz, bitte stets daran denken! Auf Bodenunebenheiten oder Fahrbahnbeschädigungen achten und ausweichen. Nicht in Schlaglöcher oder Pfützen fahren. Vorsicht vor Pollern, Gehsteigkanten oder ähnlichen Hindernissen. Bitte nicht versuchen, diese zu überfahren, es kann zum Sturz führen. Im Zweifel Absteigen und den Segway über das Hindernis ziehen. Pro Fahrzeug nur ein Fahrer - es ist verboten, weitere Personen, Kinder oder Tiere mitzunehmen.

Bitte folgen Sie stets Ihrem Guide auf den vorgefahrenen Wegen und in dem vorgegebenen Tempo. Der Guide wird nicht überholt. Den Anweisungen des Betreibers/ Vermieters und dessen Mitarbeitern ist stets zu folgen. Ein Missachten der Anweisungen kann zur sofortigen Beendigung der Fahrt führen. In diesem Fall erfolgt keine Rückvergütung von Teilnahme- oder Mietgebühren. Gleiches gilt bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluß.

Vermeiden Sie insbesondere das Nebeneinander fahren, Slalom fahren, du dichtes Auffahren (unter 3m Sicherheitsabstand), zu schnelles fahren, rückwärts fahren, Drehungen auf dem Segway bei weniger als 1m Abstand zu einem Hindernis oder gegenüber einem anderen Teilnehmer, Hin- und Herschaukeln auf dem Segway sowie abruptes, schlagartiges Bremsen ohne Gefahrengrund sowie das Befahren von Sand- oder Rasenflächen.

Nach Abschluss der Fahrt ist das Fahrzeug sowie sämtliches Zubehör und Anbauten an SEG2GO in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Sämtliche Schäden am Segway, von Anbauten oder Zubehör oder das Fehlen ebensolches gehen vollständig zu Lasten des Mieters.

Haftungsausschluss

Die Benutzung der Segways, das Betreten des Parcours oder der Tourstrecke und der dortige Aufenthalt sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten geschehen ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Der Betreiber/Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Betrieb von Segways entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch den Betreiber/Vermieter oder dessen Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten, sofern und soweit die Schäden durch den Betreiber/Vermieter oder dessen Mitarbeiter verschuldet sind. Es besteht keine Unfallversicherung für die Teilnehmer, somit erfolgt diesbezüglich auch keine Schadensregulierung durch den Anbieter. Jeder Benutzer der Fahrzeuge trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für sich selbst sowie für die durch ihn oder der von ihm gesteuerten Fahrzeuge verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Bei der Benutzung der Segways ist den Anweisungen des Betreibers/Vermieters Folge zu leisten. Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdver-schulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen oder dadurch entstehen, dass Anweisungen vom Betreiber/Vermieter oder dessen Mitarbeitern nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Betreiber/Vermieter keine Haftung. Gegenüber Unternehmern ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen. Haftung für Dritte ist ausgeschlossen.

Im Falle von Missbrauch, Diebstahl oder irreparabler Schäden wird dem Mieter der Bruttoverkaufspreis eines neuen Segways in Rechnung gestellt. Dem Mieter steht dabei der Nachweis frei, dass dem Vermieter ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (dieser Punkt wird durch Buchung der Vollkaskoversicherung mit 250€ Selbstbeteiligung aufgehoben). Die Vollkaskoversicherung greift nicht bei Unfällen oder Beschädigungen, die aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Missachten der Anweisungen, fehlerhafter Angaben, Über- oder Unterschreiten der o.g. zulässigen Gewichts-beschränkungen, Fahren ohne Besitz eines gültigen Führerscheins oder Fahren unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss entstanden sind.

Der Mieter haftet für schuldhaftes Verhalten bei widerrechtlicher Weitergabe an Dritte im Sinne dieser Vereinbarung. Als Dritte gelten dabei alle Personen, denen der Mieter die Benutzung des Mietobjekts überlässt. In diesem Fall entstehende Schäden sind nicht über die Vollkaskoversicherung abgedeckt und müssen durch den Mieter auf eigene Kosten getragen werden.

Die Benutzung der Segways ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Schwangeren Frauen oder Personen mit Herzproblemen und/oder Bluthochdruck wird von der Nutzung des Segways abgeraten. Eine Tourteilnahme geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Mit meiner umseitigen Unterschrift bestätige ich, dass ich die Erklärungen zu den Sicherheitsregeln und zum Haftungsausschluss von SEG2GO gelesen und verstanden habe und hiermit sowie mit den AGB von SEG2GO uneingeschränkt einverstanden bin.

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