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Segway-Tour in
Potsdam oder Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SEG2GO – Segway Touren Berlin & Potsdam // Inh. Constanze Steinhorst // Benkertstraße 9 // 14467 Potsdam

https://www.seg2go.de // Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Version 1.0 - Stand 04/2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von SEG2GO Segway Potsdam für Segway-Touren, Segway-Parcours und die Vermietung von Segways und anderen Fahrzeugen. Seit dem 06. Juni 2019 erlaubt die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (BGBl. I S. 756)“ die Segway-Nutzung in Deutschland. Der Gesetzgeber hat dazu Vorschriften erlassen, die unter www.gesetze-im-internet.de/ekfv/eKFV.pdf nachzulesen sind.

  1. Allgemeines

1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von SEG2GO – Segway Potsdam, Inh. Constanze Steinhorst (kurz: SEG2GO) erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Wir erkennen entgegenstehende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir uns auf Schreiben des Vertragspartners beziehen, in denen auf seine Bedingungen Bezug genommen wird. Unsere AGB gelten bei allen Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Privatpersonen und natürlichen Personen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Produkte oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen.

1.2. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.

1.3. Kunden sind Tour- oder Parcoursteilnehmer, Mieter, Käufer.

1.4. Vertragspartner werden jeweils die Unterzeichner des Mietvertrags. Mehrere Kunden als Mieter haften als Gesamtschuldner. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

 

  1. Angebot, Vertragsschluss und Unterlagen

2.1. Mitarbeiter von SEG2GO, soweit es sich nicht um den Inhaber oder Geschäftsführer handelt, haben keine Vollmacht zum Abschluss von Verträgen und sind nicht zur Entgegennahme schriftlicher Angebote befugt. Sie sind insbesondere nicht befugt, verbindliche Zusagen oder Zusicherungen über den Vertragsgegenstand oder Liefertermine abzugeben. Der Auftragsabschluss wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Sämtliche Vereinbarungen dieses Vertrages sind in den schriftlichen Vertragsurkunden niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2.2. Durch seine Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot gegenüber SEG2GO ab. Die Bestellung kann per E-Mail, per Fax oder schriftlich erfolgen. SEG2GO ist berechtigt, die verbindliche Bestellung durch eine Bestätigung per E-Mail, Fax oder auch schriftlich bzw. durch das zur Verfügung stellen des Fahrzeugs / Tourplatzes anzunehmen.

2.3. Unsere Angebote sind bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses freibleibend. Der Kunde ist an seine Vertragsangebote 14 Tage gebunden.

 

  1. Mietpreis, Mietdauer, wetterbedingter Ausfall und Unterbrechung der Tour

3.1. Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit unter https://www.seg2go.de einsehbar ist.

3.2. In der Tourdauer ist die Einweisungszeit stets enthalten.

3.3. Die berechenbare Tour-/ Mietdauer beginnt mit dem im Mietvertrag genannten Tag und Uhrzeit der Abholung und endet, auch bei vorzeitiger Rücklieferung mit dem vereinbarten Ende der Miete bzw. zum Zeitpunkt des Tourstarts und des definierten Tourendes. Bei Nichtabholung des Fahrzeugs oder dessen vorzeitiger Rückgabe hat SEG2GO (Vermieter) Anspruch auf den vereinbarten Mietzins. Bei Überschreitung des vereinbarten Rückgabezeitpunkts ist bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs zusätzlich der vertraglich vereinbarte Mietzins pro Tag, entsprechend für den zusätzlichen Zeitraum, zu bezahlen. Weitgehende Schadensersatzansprüche von SEG2GO bleiben hiervon unberührt.

3.4. Die angegebenen Tourzeiten sind Durchschnittswerte. In Einzelfallen kann es vorkommen, dass die tatsächliche Tourzeit unwesentlich (bis zu 10%) länger oder kürzer ausfällt.

3.5. Die Touren und Veranstaltungen finden grundsätzlich auch bei schlechtem Wetter statt. Bei sehr starkem, andauernden Regen, Gewitter, Sturm, Glätte oder Schnee obliegt dem Veranstalter SEG2GO die Entscheidung, ob die Segway-Tour stattfinden kann oder nicht. Erfolgt ein solcher wetterbedingter Ausfall einer Tour obliegt es SEG2GO, einen Ersatztermin festzulegen. Alternativ kann dem Kunden ein Gutschein im Wert der ausgefallenen Tour ausgestellt werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

3.6. Findet die gebuchte Tour bei widrigem Wetter statt und der Kunde entscheidet von sich aus, nicht an der bereits gebuchten und bezahlten Tour teilzunehmen, verfallen jegliche Ersatzansprüche.

3.7. Tritt vor oder während der Tour ein technischer Defekt am Segway auf, für den der Teilnehmer nicht zu haften hat, so versucht SEG2GO ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann dieses nicht gestellt werden, so wird dem Teilnehmer der Tourpreis erstattet. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Teilnehmers besteht nicht. Dies gilt auch für die anderen Tourteilnehmer, die infolge des technischen Schadens unter Umständen eine Tourunterbrechung akzeptieren mussten.

3.8. Muss eine Tour abgebrochen werden, insbesondere bei plötzlichem Auftreten von schlechtem Wetter, bei Verletzungen von Kunden oder wegen anderer wichtiger Gründe, so erhält der Kunde den anteiligen Tourpreis erstattet oder kann erneut an einem Alternativtermin teilnehmen. Dies gilt nicht, wenn die Tour bereits mehr als die Hälfte der Gesamttourzeit angedauert hat oder wenn der Kunde von der Fortsetzung der Tour aufgrund von Fehlverhalten, Ignorieren von Anweisungen, Alkohol- oder Drogeneinfluß ausgeschlossen wurde.

 

  1. Teilnahmebedingungen

4.1. Der Gesetzgeber schreibt in Deutschland zur Nutzung eines Segways im öffentlichen Straßenverkehr ein Mindestalter von 14 Jahren vor. Kunden müssen uns den Altersnachweis mittels Ausweis z.B, Schülerausweis und per Unterschrift bestätigen und diesen auf der Segway-Tour mit sich führen.

4.2. Die Straßenverkehrsordnung findet für Segway-Touren uneingeschränkt Anwendung.

4.3. Die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Segways, die Teilnahme an einer Segway-Tour bzw. einem Segway-Parcours erfolgen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden.

4.4. Das Mindestgewicht für die Nutzung des Segway beträgt 45 kg, das Maximalgewicht 115 kg.

4.5. Alle Teilnehmer müssen am Straßenverkehr teilnehmen können. Die volle Seh- und Hörfähigkeit muß gegeben sein. Desweiteren müssen alle Teilnehmer in der Lage sein, ohne Probleme über einen längeren Zeitraum ohne fremde Hilfe stehen zu können.

4.6. Teilnehmer, die an chronischen oder schweren Krankheiten leiden (z. B. Epilepsie, Thrombosen, Herz- und Kreislaufkrankheiten, Rücken- oder Knieproblemen, Diabetes, Parkinson oder Multipler Sklerose) müssen sich vor Tourbeginn mit der Tourleitung wegen möglicher Risiken und einem damit verbundenen eventuellen Tourausschluß absprechen.

4.7. Schwangere sind von der Teilnahme aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen.

4.8. Das Segway-Fahren unter Alkohol- oder sonstigem Drogeneinfluß ist strengstens untersagt.

 

  1. Sicherheitshinweise für Segway-Touren

5.1. Jede Tour wird von mindestens einem Guide begleitet. Sie erhalten vor Tourbeginn eine umfangreiche Einweisung in die Bedienung von und das Fahren mit dem Segway. Erst wenn Sie sich ausgiebig mit dem Segway vertraut gemacht haben und die für den sicheren Umgang im Straßenverkehr nötigen Kenntnisse wie Beschleunigen, Bremsen, Lenken sowie das sichere Auf- und Absteigen erlernt haben und in der Lage sind, mit dem Segway eigenverantwortlich und sicher zu fahren, dürfen Sie an der Tour teilnehmen.

5.2. Sollten Sie sich nach der Einweisung entscheiden, nicht an der Tour teilnehmen zu wollen, erhalten Sie den bezahlten Tourpreis abzgl. -20,00 Euro erstattet.

5.3. Der Veranstalter/ Tourguide hat stets das Recht, nach der Einweisung und vor Tourstart zu entscheiden, ob ein Teilnehmer aus Sicherheits-gründen (z.B. bei Angstzuständen auf dem Segway oder bei sehr unsicherem Fahren) nicht an der Tour teilnehmen kann. In diesem Fall erhält der Kunde den bezahlten Tourpreis abzgl. -20,00 Euro erstattet. Darüber hinaus bestehen keinerlei weitere Ansprüche auf Schadensersatzleistungen.

5.4. Während der Tour sind den Anweisungen des Guides stets uneingeschränkt Folge zu leisten.

5.5. Der Tourguide hat das Recht, Teilnehmer, die den Sicherheitsanweisungen zuwider handeln und sich und andere durch diese Handlungen oder durch ihre Fahrweise schuldhaft gefährden, von der Teilnahme an der weiteren Tour auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückvergütung des Tourpreises.

5.6. Sollten Sie die Sicherheitsanweisungen unserer Tourguides nicht beachten und durch Ihre Fahrfehler eine Beschädigung des Segways herbeiführen, so haften Sie für die entstehenden Schäden einschließlich Folgeschäden.

5.7. Eine Nutzung von Helmen wird dringend empfohlen. Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Helme werden den Tourteilnehmern kostenfrei zur Verfügung gestellt, alternativ können auch eigene Helme genutzt werden.

 

  1. Haftungsausschlußerklärung

6.1. Die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Segways und die Teilnahme an einer Segway-Tour / Segway-Parcours ist nur denjenigen gestattet, die die Teilnahmevoraussetzungen komplett erfüllen. Die Teilnahme an der Einweisung und an der Segway-Tour erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde kann uns nicht für eigene Fehler (Fahrfehler) oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.

6.2. Der Betreiber/Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Betrieb von Segways entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch den Betreiber/Vermieter oder dessen Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten, sofern und soweit die Schäden durch den Betreiber/Vermieter oder dessen Mitarbeiter verschuldet oder grob fahrlässig herbeigeführt sind.

6.3. Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) - ausgeschlossen.

6.4. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

6.5. Es besteht keine Unfallversicherung für die Teilnehmer, somit erfolgt diesbezüglich auch keine Schadensregulierung durch SEG2GO.

6.6. Schäden oder Beschmutzungen an den persönlichen Sachen oder Gegenständen des Tourteilnehmers, die im Zuge der Benutzung des Segways entstehen, werden durch SEG2GO nicht erstattet.

6.7. SEG2GO haftet nicht für Wertsachen und/oder Gegenstände, die bei Abholung oder Rückgabe des Fahrzeugs zurückgelassen werden.

6.8. Die Segways haben eine Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich Sach-, Personen- und reine Vermögens-schäden Dritter. Der Selbstbehalt bei Haftpflichtschäden beträgt in jedem Fall 500,00 Euro pro Schadensfall. Der Versicherungsschutz entfällt bei vorsätzlicher, grob fahrlässiger und widerrechtlicher Herbeiführung des Schadensfalls durch den Kunden. In diesem Fall haftet der Kunde uneingeschränkt.

 

  1. Haftung und Verantwortung des Kunden

7.1. Jeder Benutzer der Fahrzeuge trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für sich selbst und handelt eigenverantwortlich.

7.2. Der Kunde ist für die Folgen der von ihm begangenen Verkehrsverstöße oder Straftaten während der Segway-Tour verantwortlich und haftet für entstehende Schäden, Gebühren und Kosten, es sei denn, er hat den Verkehrsverstoß nicht zu verantworten.

7.3. Bei Abschluß einer optionalen Vollkaskoversicherung ist die Haftung des Kunden im Schadensfall je nach Auswahl auf 250,00 Euro bzw. 0,00 Euro reduziert. Bei Diebstahl beträgt der Selbstbehalt 10% des Neuwerts. Der Kunde haftet uneingeschränkt für alle Schäden, wenn diese von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

7.4. Das Fahren des Segways und die Tour- oder Parcoursteilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strengstens untersagt. Für den Fall von Unfällen oder Beschädigungen am Segway oder gegenüber Dritten, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluß entstanden sein sollten, erlischt jedweder Versicherungsschutz. Der Kunde haftet in diesem Fall uneingeschränkt selbst.

7.5. Es herrscht striktes Rauchverbot während der Fahrt auf dem Segway. Essen, Trinken und die Benutzung von Fotoapparaten, Handys und anderen Geräten während der Fahrt ist untersagt. Es müssen stets beide Hände am Lenker belassen werden.

7.6. Das Überholen anderer Segways oder des Tourguides sowie das Ausscheren oder Verlassen der Gruppe ist untersagt.

7.7. Eine Zuwiderhandlung führt zum sofortigem Tourausschluss. Im Falle eines Tourausschlusses entfällt der Anspruch auf Rückerstattung des Tourpreises.

7.8. Die Teilnehmer verpflichten sich, an der zu Beginn stattfindenden Fahreinweisung teilzunehmen, auch wenn bereits Kenntnisse in Bezug auf das Segway-Fahren vorhanden sind. Eine Mitfahrt ohne Einweisung ist ausgeschlossen. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.

 

  1. Zahlungsbedingungen

8.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (hilfsweise der Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) im Voraus zur Zahlung fällig. Erst mit vollständigem Ausgleich der Rechnung erlangt die Buchung Gültigkeit.

8.2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der

Deutschen Bundesbank zu berechnen. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben.

8.3. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.

8.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

8.5. Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.

8.6. Das gekaufte Ticket ist nur gültig für die auf dem Ticket angegebene Startzeit und den Starttag. Der Teilnehmer muss pünktlich zu dem auf dem Ticket angegebenen Zeitpunkt an dem Startort erscheinen. Teilnehmer, die zu spät erscheinen, werden von der Tour ausgeschlossen. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

 

  1. Stornokosten

9.1. Die kostenfreie Stornierung einer Tour oder einzelner Tourteilnehmer kann bei direkt über SEG2GO erfolgter Buchung von Standardtouren mit fester Startzeit bis exakt 3 Tage = 72h vor Tourbeginn erfolgen. Bei einer Stornofrist von weniger als 72h zum Tourstart betragen die Stornokosten 100%. Gleiches gilt bei Fernbleiben ohne Benachrichtigung zum Tourzeitpunkt („no-show“) sowie Verspätung von mehr als 15 Min. am Tourtag sofern das Training oder die Tour bereits begonnen haben. In diesem Fall verfallen alle Ersatzansprüche.

9.2. Der Kunde hat im Fall der rechtzeitigen Stornierung die Auswahl zwischen einer Rückerstattung des vollen Tourpreises, einer Umbuchung der Tour auf einen neuen Termin oder der Ausstellung eines Gutscheins in Höhe des bereits entrichteten Betrages.

9.3. Im Falle eines Stornos oder einer Umbuchung werden dem direkten Vertragspartner (Endkunde, Unternehmen, juristische Person) bei Direktbuchung bei SEG2GO bei allen anderen Touren als unter 9.1. genannt wie Exklusiv- oder Individual-Touren, Gruppentouren sowie bei Events folgende Beträge in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt identisch für die Reduzierung einzelner Teilnehmer sowie bei Tourbuchungen oder Gruppenveranstaltungen.

  • bis 14 Tage vor Tour-/ Mietbeginn: kostenfrei
  • 7 bis 13 Tage vor Tour-/ Mietbeginn: 25 % des Tourpreises
  • 3 bis 6 Tage vor Tour-/ Mietbeginn: 50% des Tourpreises
  • weniger als 72h vor Tour-/ Mietbeginn: 100% des Tourpreises, gleiches gilt bei Fernbleiben ohne Benachrichtigung zum                    

         Tourzeitpunkt („no-show“) sowie Verspätung von mehr als 15 Min. am Tourtag.

9.4. Bei Stornos von Buchungen über Vermittler, Vertriebs- oder Kooperationspartner oder bei Buchungen über externe Webseiten gilt die Regelung wie unter 9.1. beschrieben.

 

  1. Geheimhaltung

SEG2GO und der Kunde verpflichten sich, bekannt gewordene Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen nicht an Dritte zu offenbaren und ihre Mitarbeiter entsprechend zu instruieren.

 

  1. Datenspeicherung, Referenznennung, Nutzungsrechte

11.1. SEG2GO ist berechtigt, personenbezogene Daten über den Kunden zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden. Diese Daten dienen ausschließlich der Vertragsabwicklung und werden nicht an Dritte weitergegeben.

11.2. SEG2GO ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss eines Vertrages den Vertragspartner als Referenzkunden zu Werbe- und Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. SEG2GO ist in diesem Zusammenhang insbesondere berechtigt, etwaige Logos des Vertragspartners in allen werbetauglichen Medien zu verwenden. Der Vertragspartner räumt SEG2GO zu diesen Zwecken insoweit ein kostenloses Nutzungsrecht an den entsprechenden gewerblichen Schutzrechten ein.

11.3. Der Vertragspartner erklärt sich einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen, die während einer Tour oder Veranstaltung mit SEG2GO entstehen und die die Persönlichkeitsrechte von Teilnehmern nicht verletzten, zu Werbezwecken, insbesondere auch online, verwenden zu dürfen.

11.4. Eine Ablehnung einzelner Veröffentlichungen oder der Nennung als Referenzkunden erbitten wir uns per E-Mail, Fax oder schriftlich mitzuteilen.

 

  1. Salvatorische Klausel, Schriftformklausel

12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

12.2. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.

 

  1. Leistungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache und Beweislastverteilung

13.1. Leistungsort ist Potsdam.

13.2. Gerichtsstand ist Potsdam. Gleiches gilt dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.

13.3. Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des EGBGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.

 

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